ChainMaster erfüllt Standard BGV D8+

ChainMaster kann die technischen Voraussetzungen des Standards BGV D8+ bereits erfüllen.

Eine Arbeitsgruppe von VPLT (Verband für professionelle Licht- und Tontechnik) und Berufsgenossenschaft hat die neue Sicherheitsrichtlinie SR 2.0 für Elektrokettenzüge erarbeitet. ChainMaster, Entwickler und Produzent professioneller Kettenzüge und Kettenzugsteuerungen aus Eilenburg, kann die technischen Voraussetzungen dieses Standards BGV D8+ bereits erfüllen.

BGV D8+ ist als aufgerüsteter Industriezug zwischen den Standards BGV D8 und BGV C1 positioniert. Er wird sich während einer Lastfahrt gemäß BGV D8 verhalten, hat aber keinen Betriebsendschalter. Für Kettenzüge nach BGV D8+ ab 1.000 kg Tragfähigkeit ist eine Überlastabschaltung vorgeschrieben, während nach BGV D8 zur Überlastüberwachung eine Rutschkupplung verwendet werden darf. Bei Kettenzügen nach BGV C1 ist eine Überlastabschaltung ebenso eine Pflichtvorgabe wie der Einsatz von Betriebsendschaltern.

Ansonsten ist D8+ bei vielen Parametern an C1 angelehnt und fordert eine zweifache Nennbelastung bei der Triebswerksdimensionierung, zwei Bremsen und beim Tragmittel einen Sicherheitsfaktor von > 10 bei Nennbelastung (bezogen auf die Bruchkraft), während er sich bei der Vorschrift nach Notendschalter und Unterlastüberwachung wie D8 verhält. Wie aus dem Hause ChainMaster zu erfahren war, wird eine Nachrüstung für die vorhandenen Kettenzüge des Unternehmens gemäß BGV D8+ möglich sein.

 

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