Zwischen Terrorgefahr und Brandschutz

TÜV Rheinland-Fachtagung Veranstaltungssicherheit 2018 am 08./09. März 2018 in Köln / Expertentreff für Veranstalter, Behörden und Betreiber / neue Gesetze verlangen Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepte und Präventivmaßnahmen / drohende Aansprüche vermeiden / Einsatz und Grenzen von Überwachungstechnik

Über 3 Millionen Veranstaltungen fanden in Deutschland im Jahr 2016 statt. Laut Angaben des Veranstalternetzwerks GBC (German Convention Bureau) wurden in diesem Zeitraum bei Konzerten, Sportevents, Kongressen und anderen Events deutschlandweit fast 400 Millionen Besucher gezählt. Attraktiv und besonders gefragt waren und sind vor allem diejenigen Veranstaltungen, die dem Publikum effektvolle Shows, musikalische Leckerbissen und spektakuläre Erlebnisse bieten. Alle Events haben dabei eines gemein: Zuschauer, Künstler sowie alle Beschäftigte vor und hinter den Kulissen vertrauen stets darauf, dass alles zuverlässig und sicher funktioniert und niemand zu Schaden kommt. Nicht nur bei Stadtfesten, Jahrmärkten oder Vereinsjubiläen, sondern auch bei großen Events kam es aber trotzdem auch in der Vergangenheit immer wieder zu Zwischenfällen oder Unglücken. Wie beispielsweise im Jahr 2010, als bei der Love Parade in Duisburg durch eine Massenpanik 21 junge Menschen starben und über 500 Personen schwer verletzt wurden.

Umfassendes Sicherheitsmanagement gefordert

Seit diesem Unglück sowie durch die zunehmende Gefahr von Terroranschlägen, die in den letzten Jahren weltweit auch zur grausamen Realität geworden sind, hat sich im Sicherheitsmanagement von Events vieles verändert. Der Gesetzgeber verlangt inzwischen von Veranstaltern vermehrt Gefährdungsbeurteilungen, umfängliche Sicherheits- und Notfallkonzepte, aber auch Präventionsmaßnahmen.

Zwar hat es auch in der Vergangenheit keine absolute Sicherheit gegeben, aber auch keine derartig permanente äußere Bedrohung und demzufolge weitaus geringere Schutzmaßnahmen. Heute gehört ein umfassendes Sicherheitskonzept zur Pflicht des rechtskonformen Handelns als Veranstalter, um gegebenenfalls potentielle Haftungs- bzw. Schadensansprüche reduzieren oder vermeiden zu können. In der Pflicht sind dabei aber nicht nur die Mieter und Pächter, sondern auch diejenigen, die öffentliche Flächen, Versammlungsstätten und Stadien für Veranstaltungen bereitstellen, sprich die Kommunen oder die Vermieter und Betreiber von Arenen, Hallen und Veranstaltungsräumen. Angefangen beim Brandschutz bis hin zur Betriebssicherheit technischer Anlagen können auch sie nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in die Verantwortung genommen werden.

Die Sorgfaltspflicht und die Fülle der Gesetze und Verordnungen erfordern von den Veranstaltern eine andere Herangehensweise an Planung und Durchführung ihrer Events. Was muss bei der Sicherheit beachtet werden? Wo liegen die Gefahrenpotentiale? Welche psychologischen Effekte verursachen Gedränge oder Schlangen an den Einlasskontrollen, wie können Drohnen und Videotechnik bei der Überwachung und der Nachverfolgung von Straftaten helfen?

Auf Fragen wie diese werden namhafte Experten während der 2-tägigen Veranstaltung Antworten geben. Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betreiber und Veranstalter als auch an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Veranstaltungstechnik, Sicherheits¬management, Produkt- und Systemprüfung, Gebäudemanagement, technische Aufsicht sowie Arbeits- und Brandschutz. Genauso angesprochen sind Verantwort¬liche aus dem Rettungswesen, von Unfallkassen sowie der Polizei und kommunale Vertreter der Ordnungs-, Bauordnungs-, Kultur- und Sportämter.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.tuv.com/seminar-10079 bei TÜV Rheinland.

Fachtagung Veranstaltungssicherheit 2018

Zeit: 08. - 09. März 2018

Ort: Marriott Hotel, Johannisstr. 76-80, 50668 Köln

Teilnahmegebühr: € 545,- zzgl. MwSt., Sonderpreis für Behörden € 445,- zzgl. MwSt

Kontakt

TÜV Rheinland
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