Sicherheit bei Events: Fortbildung vorgeschrieben

Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Die Weiterbildung zur „Sachkundigen Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten“ bietet hier das nötige Fachwissen. Das Studieninstitut bietet diese Seminare auch als Inhouse-Seminare.

Regelwerke für Veranstaltungseinrichtungen legen fest, welche gesetzlichen Anforderungen an Agenturen, Veranstalter, Betreiber und das aufsichtführende Personal gestellt werden.

 

Im Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten" erlernen Teilnehmer alle Vorgaben des Gesetzgebers und Aspekte zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Sie erfahren ferner, welche markanten Gefahrenpotenziale sich wie erkennen und proaktiv vermeiden lassen. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Beispiele des Dozenten und Hinweise zu rechtlichen Fallstricken sind weitere wichtige Inhalte.

DAUER: 2 Tage Kompaktkurs

WANN:

am 21./22. November 2016 in Düsseldorf oder

am 10./11. Dezember 2016 in Berlin

ABSCHLUSS: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten - Sachkundenachweis (Zertifikat)

Mehr Informationen: www.studieninstitut.de/sachkundige-aufsichtsperson-fuer-versammlungsstaetten

Das entsprechende Wiederholungsseminar „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ (laut Gesetzgeber 1x pro Jahr angeraten) findet

in Berlin am 12. Dezember 2016 statt.

Im Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person“ (Veranstaltungsleitung) lernen die Teilnehmer, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren.

SCHWERPUNKTE

Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht des Veranstaltungsleiters/ Versammlungsleiter/ Vertreter des Betreibers/CVD = Chef vom Dienst o.ä. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden.

ABSCHLUSS: Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) - Sachkundenachweis (Zertifikat)

Mehr Informationen und die Termine für 2017 unter

www.studieninstitut.de/zertifizierte-unterwiesene-person

Geeignet sind diese Seminare für Einsteiger und Fortgeschrittene, die im Veranstaltungsbereich haupt- oder nebenberuflich tätig sind; ebenso für Mitarbeiter aus Marketing-, Event- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen sowie technische Mitarbeiter/innen, Leiter/innen, Betreiber, Eventmanager/innen von öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Discotheken, Eventlocations, Kleinkunstbühnen, Theatern und Freilichtbühnen, Kulturämtern und Vereinen, Schulverwaltungen. Auch für aufsichtführende Mitarbeiter/innen von Veranstaltungsdienstleistern sind die Seminare sinnvoll.

Mehr Informationen zu den Weiterbildungen wie auch zum Frühbucher-Rabatt gibt es direkt bei der Beratung unter 0211/77 92 37-0 (kostenfrei im dt. Festnetz) und

www.studieninstitut.de/weiterbildung-veranstaltungssicherheit

 

Bildquelle: Studieninstitut

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