Seminare zum Thema Sicherheit bei Veranstaltungen

In vielen Unternehmen, Behörden, Institutionen und Organisationen, auch im Bereich Sport, Freizeit und Kultur, finden jeden Tag Veranstaltungen statt. Wer hier im Veranstaltungs-, Marketing- oder Eventbereich tätig ist, auch ehrenamtlich, sollte sich für das Thema Sicherheit bei Veranstaltungen interessieren.

Im Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten erlernen Teilnehmer alle Vorgaben des Gesetzgebers und Aspekte zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Sie erfahren ferner, welche markanten Gefahrenpotenziale sich wie erkennen und proaktiv vermeiden lassen. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Beispiele des Dozenten und Hinweise zu rechtlichen Fallstricken sind weitere wichtige Inhalte.

Hinweis: Eine sachkundige Aufsichtsperson ist eine technische Aufsichtsperson, die bei

entsprechender Eignung und Delegation laut MVStättVO §40 Abs.5 und BGV C1 §15 auch Veranstaltungsleiter sein darf.

Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten"

Dauer: 2 Tage

Wann & Wo: 1. und 2. Juni 2015, Düsseldorf

Abschluss: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten - Sachkundenachweis (Zertifikat)

Weitere Informationen unter

www.studieninstitut.de/sachkundige-aufsichtsperson-fuer-versammlungsstaetten

Im ebenfalls zweitätigen Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person“ (Veranstaltungsleitung)

lernen die Teilnehmer, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für

Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren. Schwerpunkt dieses Seminars: Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht.

Hinweis: Die Definition des Veranstaltungsleiters resultiert aus der MVStättVO §38 Abs. 1, 2 und in Verbindung mit Abs.5. In manchen Bundesländern wird diese Person auch als Versammlungsleiter, Vertreter des Betreibers, CVD=Chef vom Dienst o.ä. bezeichnet. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden.

Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung)

Dauer: 2 Tage

Wann & Wo: 8 und 9. Juni 2015, Düsseldorf

Abschluss: Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) - Sachkundenachweis

(Zertifikat)

Mehr Informationen unter www.studieninstitut.de/zertifizierte-unterwiesene-person

Geeignet sind diese Seminare für Einsteiger und Fortgeschrittene, die im Veranstaltungsbereich haupt- oder nebenberuflich tätig sind; ebenso für Mitarbeiter aus Marketing-, Event- und

Kommunikationsabteilungen von Unternehmen sowie technische Mitarbeiter/innen, Leiter/innen, Betreiber, Eventmanager/innen von öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Discotheken, Eventlocations, Kleinkunstbühnen, Theatern und Freilichtbühnen, Kulturämtern und Vereinen, Schulverwaltungen. Auch für aufsichtführende Mitarbeiter/innen von Veranstaltungsdienstleistern sind die Seminare sinnvoll.

Mehr Informationen zu den Weiterbildungen und Voraussetzungen erhalten Interessierte unter www.studieninstitut.de/bildung oder direkt bei der Fachberatung unter 0211/77 92 37-0 und via E-Mail an beratung@studieninstitut.de.

Bildung wird gefördert! Erfahren Sie mehr unter www.studieninstitut.de/finanzierung-foerderung

ERMÄSSIGUNGEN: 10 Prozent Frühbucherrabatt auf die Weiterbildungsgebühr bei Anmeldung bis zwei Monate vor Weiterbildungsstart. Weiterbildungsbeginn bei Lehrgängen ist jeweils der 1. des Monats. Mitglieder von FAMA, FAMAB und ISES erhalten 10 Prozent Ermäßigung auf die Weiterbildungs-gebühr bei Nachweis der Mitgliedschaft. Prüfungsgebühren, Betriebliche Lehrgänge und Partnerangebote sind von jeglicher Ermäßigung ausgeschlossen. Rabatte sind nicht kombinierbar.

 

Bildquelle: ®Kaarsten – Fotolia.com

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