Für Versammlungsstätten ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnungen maßgeblich, die das Ziel hat, das Gefährdungspotential für Besucher und Mitwirkende zu minimieren. Sie gilt für alle Versammlungsstätten, deren Räume einzeln oder insgesamt mehr als 200 Besucher fassen. Dies ist zum Beispiel bei fast allen Bürgerhäusern, Stadthallen, Mehrzweckräumen sowie Veranstaltungsräumen in Universitäten und Schulen der Fall.
In diesem Seminar wird vermittelt, welche Vorschriften der MVStättV Auswirkungen auf die Organisation innerhalb einer Versammlungsstätte haben. Kerstin Klode gibt wertvolle Hinweise, wie die Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden müssen. Sie erläutert ferner die Problematik der Betreiberverantwortung und zeigt auf, was getan werden muss, um Haftungsfälle weitestgehend zu vermeiden.
Dieses Seminar deckt die jährliche Schulung des Betriebspersonals gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 3 MVStättV ab.