Unwetter und deren Umgang auf Freiluftevents

Die jüngsten Unglücksfälle auf einigen Freiluftveranstaltungen in Deutschland verdeutlichen das hohe Risiko durch Unwetterereignisse. Oft werden die Verantwortlichen durch kurzfristiges Aufziehen von Unwetterlagen und auch durch schlechte oder keine Wetterbeobachtung überrascht.

Die Besucher hingegen verlassen sich immer häufiger auf Warnungen und Hinweise der Verantwortlichen. Im Folgenden werden Schutzziele, und mögliche Maßnahmen sowie Hinweise für eine sichere Umsetzung von Veranstaltungen im Freien hinsichtlich Unwetterlagen definiert.

Je nach Veranstaltungsart, wie zum Beispiel, Festivals, Konzerte, Stadtfeste, Dorffeste, Gartenschauen, Sportveranstaltungen, Volksfeste, Kirmes, Weihnachtsmärkte, Märkte, Burgfeste, Schloßfeste etc. bestehen je nach Größe, Beschaffenheit und Art der baulichen Anlage differenzierte Gefahren hinsichtlich der Besuchersicherheit durch Unwetterereignisse.

Ganzheitliche Planung und Sicherheitskonzept

Im Vorfeld muss die Veranstaltungslokalität einschließlich seiner baulichen Anlagen, wie zum Beispiel umliegender Gebäude, Bäume, Bodenbeschaffenheit, Fahrgeschäfte, Bühnen, Zelte etc. genau analysiert und bewertet werden.

Durch diese Analyse und Bewertung, werden Grenzwerte und Schutzziele definiert und im Sicherheitskonzept dokumentiert und ausgewertet.

Diese Dokumentation im Sicherheitskonzept dient anderen Sicherheitsverantwortlichen als wertvolle Informationen und Handlungsanweisung.

Unwettergefahren und deren Risiken und möglicher Umgang

Wind: Gefahr vor herumfliegenden Teilen (Schirme, Dekorationen, Äste, Bäume, ...) die Personen- oder Sachschäden hervorrufen können. Fahrgeschäfte, Bühnen oder Zelte, die durch Beschädigung zum Beispiel der Außenhaut statisch labil werden.

Definition der Grenzwerte Anbauten und Gegenständen (Schirme, Dekorationen, Stände etc.). Rechtzeitige Sicherung der Bauten bzw. Gegenstände oder und Evakuierung der Besucher.

Hagel: Gefahr vor plötzlicher Massenflucht vieler Besucher. Durch Beschädigung der Außenhaut von Gebäuden, Zelten, Bühnen oder Fahrgeschäften statische Labilität, sowie lose Teile oder Splitter . Schlechte Begehbarkeit von benötigten Wegen.

Blitzschlag: Gefahr vor direktem Blitzschlag , Überschlag oder Schrittspannung. Desweiteren Brandgefahr in Geräten oder Gegenständen, sowie Gefahr vor Instabilität (Baum, Zelt etc.).

Gefahr von Ausfall sicherheitstechnischer Einrichtungen oder Gerätschaften (Bühnentechnik).

„Panik-“gefahr bei den Besuchern.

Mögliche Maßnahmen sind eine ganzheitliche Blitzgefahrenbereichsanalyse (Blitzschutzgutachten), organisatorische Maßnahmen (Vorab-Unterrichtung der Besucher bez. Umsetzung bei Gewitter, Definition von Schutzbereichen/räumen), betriebliche Maßnahmen (Wetterbeobachtung, personelle lageabhängige Unterweisung und Aufgabendefinition), materielle Maßnahmen (Blitzableitung, Schutz vor Schrittspannung durch ggf. Gummi, oder Metallböden).

Derzeit arbeitet ein Arbeitskreis beim VDE an einem Merkblatt zu Blitzschutz auf Veranstaltungen mit hilfreichen Empfehlungen und Verhaltensinformationen.

Hitze/UV Strahlung: Gefahr vor Sonnenbrand, Sonnenstich und Dehydrierung. Besucher nicht unnötig lange, an einen Ort binden. (Anstellen in einer Besucherkette). Ausgabe oder Anweisung erteilen von Wassermitnahme, Sonnenschutzcreme, Kopfbedeckung verwenden.

Schnee, Eis: Rutschgefahr, Gefahr von Schnee- oder Eisschlag (Hohe Gebäude, Gebäude ohne Schneefanggitter). Ersticken in Schneemassen. Statische Labilität von Bauten durch zu hohe Schneelasten. Definition der max. Schnee- bzw. Eislasten auf Bauten/Gebäuden. Beseitigung von gefährlichen Schnee oder Eismengen über den Köpfen der Besucher, sowie auf den Verkehrswegen.

Kälte: Gefahr von Erfrierungen. Besucher nicht unnötig lange, an einen Ort binden. (Anstellen in einer Besucherkette). Ausgabe oder Anweisung erteilen von Warmgetränken, warmer Kleidung.

Unnötigen Aufenthalt im kalten vermeiden.

Praxisumsetzung und Veranstaltungskoordination

Je nach Veranstaltungsgröße, Besucheranzahl und Örtlichkeit, ist eine dauerhafte Wetterbeobachtung in der Einsatzzentrale während der Betriebszeiten, mit einer funktionsfähigen Veranstaltungskoordination sowie Krisenstab unabdingbar.

Als Grenzwerte können folgende Vorgaben sinnvoll sein:

- Besucher sind aufgrund der verschiedenen Veranstaltungsflächen im Freien oder hohen Besucherzahl nicht mehr überschaubar und nicht mehr leicht zu handhaben. Hierzu zählen Besucherzahlen ab 2.500 – 5.000.

- Die Örtlichkeit birgt aufgrund einer Vielzahl an hohen Bäumen oder und großen Wiesenflächen eine erhöhte Gefahr hinsichtlich Ast-, Baumschlag, Schrittspannung auf Wiesenböden.

- Es handelt sich um mehrere Veranstaltungsflächen, die nicht mehr einfach überblickt werden können.

- Besucher übernachten, campen auf bzw. bei den Veranstaltungsflächen und sind den Wetterlagen im Schlafe und am Tage ausgesetzt.

Die Arbeit und Auswertung in der Zentrale mit Wetterbeobachtung gestaltet sich durch die unterschiedliche Interessenslagen als filigrane Fingerspitzenarbeit. So ist das Hauptziel, das jedem einzelnen Besucher nichts zustößt ebenso wichtig, wie zu voreilig die Veranstaltung abzubrechen oder gar zu räumen obwohl keine Wetterlage droht, da sonst weitere Meldungen nicht mehr ernst genommen werden.

In der heutigen Praxis verlassen sich viele Veranstalter auf die Warnungen und Meldungen des amtlichen deutschen Wetterdienstes. Die Praxis zeigt, dass diese Meldungen oft zu hoch oder auch zu niedrig für die Sicherheitsumsetzung auf der jeweiligen Veranstaltung sein können. Dies hat zur Folge, dass die Verantwortlichen die Warnungen entweder nicht mehr ernst nehmen, oder ein frühzeitiger Abbruch der Veranstaltung zur heftigen Diskussion und Unverständnis der Besucher, Medien oder Standbetreiber führen kann.

Die Informationen und Werte des amtlichen deutschen Wetterdienstes, können oft an den tatsächlichen örtlichen Werten in der Veranstaltungslokalität abweichen. So können zum Beispiel durch den Deutschen Wetterdienst niedrigere Windwerte ausgegeben werden, durch die bauliche örtliche Struktur durch zum Beispiel Häuserschluchten o.ä. ein erhöhter Staudruck und somit höhere Windstärken auf der Veranstaltungsfläche herrschen.

Es empfiehlt sich ab oben genannten Grenzwerten, eine professionelle Wetterbeobachtung, tatsächliche Live-Messungen (Temperatur, Wind, Niederschlag) sowie Dokumentation während der Betriebszeiten, bzw. Anwesenheit von Besuchern umzusetzen. Dabei müssen die vorher definierten Grenzwerte aus dem Sicherheitskonzept sowie die Gefahrenbereiche je nach Wetterlage auf die jeweilige Veranstaltung exakt angepasst und die Umsetzung entsprechend aufgebaut und organisiert werden.

Folgende Services, die in der Regel über das Internet ständig abgerufen und aktualisiert werden können, sollten als Grundlage für eine praxisgerechte und ganzheitliche Wetterbeobachtung herangezogen werden.

- Niederschlagsradar sowie Verdeutlichung der Wetterfronten und deren Verlauf

- Erfassung von Blitzereignissen und Verlaufsverfolgung

- Windradar zzgl. zu der örtlichen Messungen

- Amtliche Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Für eine ordentliche und örtliche Wetterbeobachtung und Dokumentation, empfiehlt es sich eine sachkundige Veranstaltungssicherheitsfachperson zu Rate zu ziehen, die Erfahrungen mit Besucherströmen nachweisen kann und eine praxisgerechte und rechtliche Umsetzung fachgerecht anleiten kann.

Zelte als sensible und riskante „Schutzräume“

Als besonders sensible und riskante Sicherheitsbereiche gelten Zelte. Den Besuchern ist in der heutigen Praxis der sehr begrenzte Schutz in einem Zelt nicht bewusst. So bietet ein Zelt je nach Bauart und Beschaffenheit eventuell nur einen begrenzten Schutz vor Blitzgefahren.

Desweiteren müssen je nach Zeltbauart und Baubuchvorgabe, die Eingänge/Öffnungen des Zeltes teils ab Windstärke 6 Beaufort aus statischen Gründen geschlossen werden. Aus diesem Grund eignet sich ein Zelt ab bestimmten Windstärken nicht als Schutzraum für die Besucher, wonach frühzeitig die Besucher aus einem Zelt geräumt werden müssen. Auch große Hagelkörner oder bei Wind/ Sturm herumfliegende Teile können die Zelthaut beschädigen, wodurch die Standsicherheit des Zeltes gefährdet wird.

Als sichere Schutzräume dienen feste, geschlossene Gebäude/ Hallen/ Parkhäuser mit Blitzschutz und ggf. vorhandener Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbeleuchtung, Durchsageanlage). Falls diese nicht vorhanden sind empfiehlt es sich die Autos der Besucher als Schutzraum vor Blitzschlag, Starkregen, bedingt vor herumfliegenden Teilen zu nutzen, wenn möglich.

 

Kontakt

Vabeg Eventsafety Deutschland Gmbh
Michael Öhlhorn
0906/ 999 88 90
buero[at]vabeg.com
www.vabeg.com