Arbeitsbühnen-Schein neu geregelt

Der neue Berufs-genossenschaftliche Grundsatz für Bediener von Arbeitsbühnen (BGG 966) von Juli 2010 enthält erstmals verbindliche Ausbildungsregelungen. Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, das Bedienen von Arbeitsbühnen nur noch von Personen durchführen zu lassen, die eine zertifizierte Befähigung besitzen.

Unabhängig von der derzeit geltenden Rechtslage hat müllermusic Veranstaltungstechnik GmbH seine Mitarbeiter bereits in diesem Jahr entsprechend fortgebildet. Ab dem 1. Juli 2011 wird der Kölner Eventdienstleister bei allen festangestellten und freien Technikern auf die PAL Card – also den Nachweis einer Befähigung zum Führen von Arbeitsbühnen – bestehen.

Einen Arbeitsbühnen-Schein kann man durch eine eintägige Ausbildung, bei einem durch die IPAF zertifizierten Schulungszentrum, erwerben. Die International Powered Access Federation (IPAF) fördert den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik weltweit.

Die Schulung zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Es werden Kenntnisse zur Bedienung, zur täglichen Prüfung und zum Verhalten in Notfallsituationen vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss erhält jeder Teilnehmer die PAL-Card.

„Wir wollen der anstehenden Verpflichtung durch den Gesetzgeber vorgreifen und bieten unseren Mitarbeitern und Kunden durch die Fortbildung ein zusätzliches Maß an Sicherheit“, erläutert müllermusic Geschäftsführer Franz Josef Khalifeh.

Die PAL Card (Powered Access Licence) ist in vielen Ländern und verschiedenen Branchen als Nachweis für den korrekten und effektiven Umgang mit Hubarbeitsbühnen akzeptiert und ist fünf Jahre gültig.

Die Kosten für die IPAF-Schulung variieren je nach Schulungszentrum, die Gebühr für die PAL Card beträgt 35,00 EUR.

Informationen zu den Schulungszentren finden Sie unter: www.ipaf.org/de

 

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