Sicherheit in Veranstaltungsstätten

Die neue Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) trat in den meisten Ländern seit einigen Jahren in Kraft. Hiermit änderten sich auch einige Betriebsvorschriften, die von den Verantwortlichen einer Versammlungsstätte umzusetzen sind.

Die neue Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) trat in den meisten Ländern seit einigen Jahren in Kraft. Hiermit änderten sich auch einige Betriebsvorschriften, die von den Verantwortlichen einer Versammlungsstätte umzusetzen sind.

Mit der Änderung mussten für die meisten baulichen Anlagen neue Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungsplan und ein Sicherheitskonzept erstellt, bzw. überarbeitet werden.

Zu den besonderen Herausforderungen, gerade bei älteren Bauten, zählt die Beachtung des Bestandsschutzes auf diverse bauliche Bestandteile., welcher jedoch nicht für die Betriebsvorschriften gilt.

So definiert die MVStättVO:

Teil 6 Bestehende Versammlungsstätten

§ 46 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten

(1) Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung bestehenden Versammlungsstätten mit

mehr als 5 000 Besucherplätzen sind innerhalb von zwei Jahren folgenden Vorschriften anzupassen:

1. Kennzeichnung der Ausgänge und Rettungswege (§ 6 Abs. 6),

2. Sitzplätze (§ 10 Abs. 2 und § 33 Abs. 2),

3. Lautsprecheranlage (§ 20 Abs. 2 und § 26 Abs. 1),

4. Einsatzzentrale für die Polizei (§ 26 Abs. 2),

5. Abschrankung von Besucherbereichen (§ 27 Abs. 1 und 3),

6. Wellenbrecher (§ 28),

7. Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen (§ 29).

(2) Auf die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung bestehenden Versammlungsstätten

sind die Betriebsvorschriften des Teils 4 sowie § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 3 und § 19 Abs. 8 entsprechend

anzuwenden.

...

Die Aktualisierung und Bewertung von Versammlungsstätten stellt sich aufgrund der vielen verschiedenen Sicherheitsfaktoren und Bereiche, wie zum Beispiel, Brandschutz, Baurecht, Gesundheitsschutz, Verkehrssicherung, Betreiberpflichten, Haftungsabgrenzung, Unterweisung, als enorm komplexe Materie heraus.

Aus diesem Grund arbeiten seit 2004 mehrere Dutzend Experten aus Wirtschaft und Forschung sowie Fachplaner an einem Sicherheitsverfahren, dass sämtliche Betreiber- bzw. Veranstalterpflichten umsetzt und die einzelnen Bereiche vernetzt und abstimmt. Als Ergebnis wird von einer geschulten Sicherheitsfachperson ein komplettes Handbuch für eine Versammlungsstätte erstellt, dass derzeit knapp 90 Regelwerke praxisgerecht umsetzt und dabei einen evtl. Bestandsschutz beachtet sowie durch den Fachplaner Pläne, Sicherheitskonzept, Betriebsumsetzungen, Prüfübersicht, Unterweisungsvorlagen und viele weitere Pflichten ganzheitlich ausgearbeitet werden.

Diese methodisch strukturierte Vorgehensweise wurde nun im Herbst 2010 erstmalig in einer Stadt- und Sporthalle in Schwaben umgesetzt.

Der Grund der Beauftragung war dort neben der neuen VStättV die Unwissenheit vieler Sicherheitsfragen hinsichtlich Besucherzahlen, Dekorationen, Umsetzungsfragen bei Weihnachts- und Faschingsveranstaltungen sowie die Haftungsabgrenzung zu eingemieteten Veranstaltern.

Die Resonanz des dortigen Kunden:

J. Aurnhammer; Stadtbaumeister

„Die Ausarbeitungen des Handbuches geben uns einen sehr guten Gesamtüberblick über Soll und Ist der Vorgaben aus der Versammlungsstättenverordnung und dem Baurecht.

Problemstellen können im Rahmen von Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen entschärft werden. „

A. Ferber; 1. Bürgermeister

„Das Handbuch schließt eine wichtige Sicherheitslücke, um den rechtlichen Forderungen vor allem aus der Betriebspraxis gerecht zu werden.

Pflichten des Betreibers und des Veranstalters werden klar formuliert und werden besser abgegrenzt.“

J. Berkmüller; Hausmeister

„Es erleichtert mir die tägliche Arbeit, durch den Überblick aus Plänen, definierten Aussagen und den Übersichtstabellen.

Der genau definierte Rahmen und Überblick erleichtert auch den eingemieteten Veranstaltern die Arbeit, als eine sehr gute Arbeitsgrundlage.“

Dank der strukturierten Verfahrensweise sind die Kosten für eine solche Umsetzung als gering anzusehen. Für die gesamte Umsetzung mit der Erstellung sämtlicher Pläne und der ganzen Konzeption werden oft nur wenige Arbeitstage angesetzt.

Das neue Sicherheitsverfahren von Vabeg, wird ab Januar 2011 an die bestehenden Fachplaner in Sicherheitsunternehmen in Deutschland geschult und übergeben. Abgerundet wird der Lehrgang erstmalig mit einer Abschlussprüfung und der Zertifizierung der Sicherheitsfachpersonen von der TÜV Saarland Gruppe und der Vabeg Eventsafety Deutschland.

Kontakt

Vabeg Eventsafety Deutschland GmbH
Michael Öhlhorn
0906/ 999 88 90
buero[at]vabeg.com
http://www.vabeg.com/database