Thema Scheinselbständigkeit auf ILMC21

Production Meeting der International Live Music Conference (ILMC 21) widmet sich mit dem Thema Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung den bevorstehenden Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse im Veranstaltungsmarkt.

Auf der diesjährigen International Live Music Conference (ILMC) in London steht für die 60 Teilnehmer des Production Meeting als wichtiges Thema das Problem Scheinselbständigkeit und Arbeiternehmerüberlassung für Helfer-Crews auf der Agenda. Vor dem Hintergrund von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (vormals Bundesanstalt für Angestellte/BfA) im Eventbereich verwundert es nicht, dass die Erörterung der problematischen Beschäftigungsverhältnisse im Fokus der ILMC 21 steht. Mit der Infrage-Stellung der auf Selbständigkeit aufgebauten Personalprofile steht das Selbstverständnis einer ganzen Branche auf dem Prüfstand.

Die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH, Agentur für Eventsupport und Crewmanagement in Hürth, wird auf der ILMC 21 nicht vertreten sein, begrüßt aber, dass das Thema Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ins Bewusstsein des internationalen Veranstaltungsmarktes rückt. Die Fragen nach Haftung, Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Strafen betreffen alle Unternehmen, die Fremdpersonal für die Umsetzung ihrer Produktionen beschäftigen - unabhängig davon, über wen sie das Personal beziehen.

Die Fragen nach der eigenen Haftung im Falle vorliegender Scheinselbständigkeit setzten für die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH umfangreiche Recherchen und Gespräche mit Spezialisten in Gang. Schnell wurde klar, dass die ungeregelten Arbeitsweisen und Haftungsfragen zu schwerwiegenden Konsequenzen für alle beteiligten Parteien führen.

Der Crewprovider aus Hürth hat daher seine Personaldienstleistung bereits im Jahre 2008 auf AÜ umgestellt: „Wir leisten somit trotz der großen unternehmerischen Verantwortung einen ersten Beitrag zugunsten rechtlich klarer Arbeitsverhältnisse, dem Schutz unserer Kunden und verbesserten sozialen Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiter“, heißt es zu diesem Schritt aus der Geschäftsleitung. Die Konfiguration der Arbeitnehmerüberlassung erforderte die Zusammenarbeit mit Fachanwälten aus der Zeitarbeitsbranche. Als größte Herausforderung erwies sich, das stark reglementierte Vertragssystem der AÜ an die flexiblen Gegebenheiten der Eventbranche anzupassen.

Zur Verbesserung der Informations-Situation hat die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH für Unternehmen der Veranstaltungsbranche zwei Fact Sheets publiziert mit den Themen: 1) „Gefahr Scheinselbständigkeit: Wer ist wirklich betroffen?“ und 2) Arbeitnehmerüberlassung: Das Prinzip kurz erklärt“. Die beiden PDF-Dokumente sind kostenlos abzurufen unter www.adventure-club-cologne.de