Sind Veranstaltungen in Deutschland sicher?

Viele Veranstalter sind sich nicht bewusst, welche Verantwortung sie bei einer Veranstaltung tragen. Eigentlich JEDER darf Veranstaltungen planen und durchführen, doch leider gilt oftmals der Satz: „Sie wissen nicht was Sie tun...“

Circa 200.000-300.000 Unternehmen, Vereine und Institutionen haben einen akuten Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber gibt ein Regelwerk vor um die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern zu gewährleisten. Der Haken daran: die wenigsten wissen davon. Besonders betroffen sind Kommunen sowie Betreiber von Versammlungsstätten, Agenturen, Hotel- und Gastronomiebetriebe, Discotheken sowie technische Dienstleister.

„Es haftet immer eine natürliche Person und das sind die Vertreter von Gesellschaften sowie die Aufsicht führenden Personen bei Veranstaltungen“ sagt der Inhaber der GvWD (Gemeinschaft für veranstaltungsbezogene Weiterbildung und Dienstleistungen) Olaf Jastrob. Durch eine Gesetzesinitiative, die Versammlungsstättenverordnung, kurz “VStättVO“ und den Einsatz der GvWD erhalten die Inhaber, Geschäftsführer und Angestellten eine optimale Handlungs-, Haftungs- und Rechtssicherheit in Discotheken und bei Veranstaltungen.

Für alle Kritiker möge folgendes Gerichtsurteil als mahnendes Beispiel gelten:

Oberlandesgericht Münster / Urteil 10A363/86:

"Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass mit dem Vorkommen eines Unfalls praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Unfall vorgekommen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

Lösungsansatz: Das Zertifikat „Sichere Veranstaltung“ und „Sicheres Hotel“

(von lat. certus = sicher, bestimmt und facere = machen)

Die GvWD, Olaf Jastrob hat ein neues Konzept entwickelt um Veranstaltern, Dienstleistern und Verbrauchern einen Anhaltspunkt über den Sicherheitsstandard in Veranstaltungs- und Versammlungsstätten zu geben. Für die Betreiber ergeben sich hieraus viele Vorteile im Bereich des Marketing, der Kommunikation und der Vermarktung. Welcher Gast besucht schon gerne eine unsichere Location oder ein Hotel, eine Messe, ein Tagungshaus, dass möglicherweise nicht „so“ ganz gesetzeskonform betrieben wird?

Unter dem Begriff Zertifikat versteht man heute eine Beglaubigung bzw. Bestätigung durch zum Beispiel einen Sachverständigen. Es ist ein Mittel zur Sicherstellung von Qualitäts- und/oder Nachhaltigkeits-Standards von Produkten und Leistungen. Mit diesem Zertifikat dokumentiert und kommuniziert der Betreiber einer Versammlungsstätte oder eines Versammlungsraumes, dass alles Menschen mögliche unternommen wird, damit kein Gast zu Schaden kommt. Sicherheit und Prävention liegen in der Verantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Sie haben die Verkehrssicherungspflicht bzw. die Sorgfaltspflicht für alle Gäste.

Bestandteile dieses Zertifikates sind:

- Betreiber und Veranstalter über die Schutzziele der „Versammlungsstättenverordnung“ informieren

- Betreiber und Veranstalter über Risiken, Gefährdungen und Lösungsmöglichkeiten aus der aktuellen VStättVO NRW 2006 und BGV C1 zu informieren

- Betreibern und Veranstaltern einen aktuellen Status zum Stand der Technik in den Veranstaltungsräumen vor Ort zu geben.

- Eine Gefährdungseinschätzung der Veranstaltungsräume wird anhand einer Ortsbegehung durch fachkundige Personen erstellt.

- Veranstaltern zur Kenntnis zu bringen, dass in dem jeweiligen Veranstaltungsbereich der Stand der Technik gegeben ist und die Aufsicht führenden Personen über die VStättVO und Unfallverhütungsvorschriften informiert sind.

- Klärung der Frage: Veranstaltungsraum oder Versammlungsstätte nach der aktuellen VStättVO (landesspezifisch).

- Betreiber und Veranstalter zu sensibilisieren und so zu einer konstruktiven Risiko minimierenden Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Behörden zu animieren

Die Gefährdungseinschätzung zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung enthält folgende Punkte:

- Begehung des vom Betreiber als „Veranstaltungsräume“ definierten Bereichs und der Gastronomie

- Feststellung des „Stand der Technik“

- Gespräch mit den Aufsicht führenden Personen von Veranstaltungen und den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik

- Sichtung im Veranstaltungsbereich

1. der Baugenehmigung

2. der Flucht- und Rettungswege

3. der genehmigten Sitzpläne

4. der Feuerlöscher

Für den Betreiber haben wir eine Checkliste entwickelt. Eine Gefährdungsbeurteilung seiner Veranstaltungen wird so standardisiert und ist damit einfach und leicht durchzuführen.

Das Zertifikat „Sichere Veranstaltung“ beschreibt den Zustand der Location zum Zeitpunkt der Besichtigung durch eine Fachkraft der GvWD, Olaf Jastrob und bestätigt, dass der Stand der Technik gegeben ist sowie der Wissenstand zu den Unfallverhütungsvorschriften und der VStättVO bei dem planenden und betreuenden Personal vorhanden ist.

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.

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GvWD