Veranstaltungsleiter persönlich in der Haftung!

Die VStättVO ist von höchster Brisanz, denn Geschäftsführer und die Aufsicht führenden Personen sind persönlich mit in der Haftung, oft ohne es zu wissen. Es haftet immer eine natürliche Person.

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)ist Länderrecht. Am 02.November 2007 ist die neueste Aktualisierung der VStättVO in Bayern und im November 06 in NRW in Kraft getreten. Es gibt für Bayern eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Laut dem Deutschen Manager-Verband e.V. haben in Deutschland ca. 300.000 Unternehmen und ebenso viele Kommunen einen akuten Handlungsbedarf. In den Paragraphen 38-40 wird genau beschrieben wie und wer die Verantwortung trägt. Unter die VStättVO fallen Unternehmen wie Hotels, Theater, Gastspielhäuser, Gaststätten, Restaurants, Discotheken und Unternehmen mit Betriebskantinen, etc... Bei den Kommunen sind es Schulen, Mehrzweck- und Sporthallen. Der Bedarf ist enorm. Es gibt bundesweit ca. 5 professionelle und qualitativ hochwertige Anbieter für Weiterbildungsangebote in diesem Segment sowie 6 Rechtsanwälte die darauf spezialisiert sind und lediglich 1 Gutachter - bundesweit.

Die Firma GvWD Gesellschaft für veranstaltungsbezogene Weiterbildung und Dienstleistungen ist eine Firma von diesen fünf Anbietern. Zwei dieser Rechtsanwälte und der Gutachter arbeiten mit der GvWD zusammen. Internet: www.gvwd.info

Da in Bayern zur Zeit keine Anbieter bekannt sind, wird es für das Bundesland Bayern und alle betroffenen Unternehmen und Kommunen wahrscheinlich nicht möglich sein, innerhalb der verbleibenden 4,5 Monaten die Gesetze bzw. Verordnungen entsprechend umzusetzen. Somit hat Bayern ein Problem, ebenso wie alle anderen betroffenen Bundesländer.

Dreh- und Angelpunkt ist, neben der Vorgabe entsprechende Fachkräfte mit ins Boot zu nehmen, das Seminar "Sachkundige Aufsichtsperson" (SAP) nach VStättVO § 40 Abs.5, die von der GvWD, Olaf Jastrob angeboten wird.

Am 24.Januar 08 informiert der Deutsche Manager-Verband e.V. mit Olaf Jastrob als Referenten über die "VStättVO -Risiko - Haftung - Lösungsansätze" in Langenfeld (NRW).

Interessenten für Vorträge und Workshops zur Versammlungsstättenverordnung senden biotte eine Mail an: service@gvwd.info