Smiley für Broich im Maxhaus

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen startete im Bereich Verbraucherschutz ein bundesweites Pilotprojekt und verlieh am 5. Juni den ersten amtlichen deutschen Smiley für einen guten Lebensmittelbetrieb.

Eckhard Uhlenberg, Umweltminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat es sich zum Ziel gesetzt, im Bereich Verbraucherschutz für noch mehr Transparenz zu sorgen und gerade auch Bürgern durch eine Zertifizierung eine weitere Orientierungshilfe zu bieten. Gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und den dreizehn beteiligten Partnerkommunen unterzeichnete er heute eine Vereinbarung für die neue Initiative „Der NRW-Smiley“ im Düsseldorfer Maxhaus. Vor diesem Hintergrund wurde dem Tagesgastronomiebetrieb Broich im Maxhaus der erste deutsche Smiley, ein Zertifikat mit lächelndem Smiley-Gesicht, verliehen. Nach amtlicher Kontrolle des Lebensmittelüberwachungsamtes handelt es sich beim Maxhaus um einen Gastronomiebetrieb von überdurchschnittlicher Qualität und Hygiene.

Insgesamt prüfen in Nordrhein-Westfalen 54 Lebensmittelüberwachungsämter, von denen sich bereits 13 Ämter der jüngsten Smiley-Initiative angeschlossen haben, regelmäßig alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und anbieten. Während der Kontrolle von deutschen Lebensmittelbetrieben verzeichnen die Ämter immer wieder Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften. Betriebe können sich nun auf freiwilliger Basis an der Smiley-Aktion beteiligen. Die Teilnahme am Smiley-System ist freiwillig, weil in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Betriebskontrollen existiert. Verbrauchern sind die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen in den seltensten Fällen bekannt. Die Gäste eines gastronomischen Betriebs erkennen zukünftig anhand der ausgehängten Urkunde mit dem lächelnden Smiley-Gesicht, dass es sich um einen überdurchschnittlich guten Betrieb handelt, welcher mit Lebensmitteln im Sinne des Verbraucherschutzes einwandfrei und vorbildlich umgeht.

Georg Broich, Geschäftsführender Gesellschafter bei Broich Premium Catering über sein Smiley-Engagement: „Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, alle lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften in der Gastronomie einzuhalten. Es erfüllt uns mit Stolz, dass wir als erster Gastronomiebetrieb Deutschlands mit dem Smiley ausgezeichnet wurden.“ In Dänemark konnten die ausgehängten Kontrollberichte der Lebensmittelüberwachung die Beanstandungsquote in den Betrieben bereits deutlich verringern.