Veranstalter sind von den rechtlichen Auflagen für Sicherheitspersonal besonders betroffen. Denn für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr sowie für die Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken ist seit 2003 eine erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung bei der IHK nachzuweisen - sofern kein Befreiungstatbestand vorliegt.
Wer als Veranstalter rechtlich auf der sicheren Seite sein will oder sein Sicherheitspersonal besonders qualifizieren möchte, dem bietet der neue Lehrgang „Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (IHK)“ der ebam Business Akademie eine praxisorientierte Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Anschaulich und praxisnah vermitteln erfahrene ebam-Referenten alles über das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, relevante Artikel aus dem bürgerlichen Gesetzbuch, Unfallverhütungsvorschriften, den Umgang mit Menschen und die Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Der Kurs startet in München als viertägige Sommerakademie am 20. August 2007 und als zweimonatiger Teilzeitkurs mit je einem Kurswochenende pro Monat am 14. September 2007. Genauere Informationen gibt es auf www.ebam.de oder direkt unter 089-54 88 47 91.