Alle Verträge mit Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern bleiben bestehen und sind ohne Anpassung des Namens unverändert wirksam.
Mit dem Rechtsformwechsel werden die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft kombiniert und zukunftsgerechte Rahmenbedingungen geschaffen.
Das mitarbeiterorientierte Familienunternehmen will sich vor allem für die zukünftigen Markt- und Kundenanforderungen zeitgemäß aufstellen, seine unternehmerische Unabhängigkeit sichern und im Hinblick auf die in den 90er Jahren eingeführte Mitarbeiterbeteiligung neue Optionen schaffen.
„Ohne fachliche und persönliche Kompetenzen unserer Mitarbeiter, deren Zusammenhalt sowie das leidenschaftliche Engagement für unsere Kunden, wäre der gemeinsame Unternehmenserfolg nicht möglich. Dem entsprechen wir mit zwei neuen Beteiligungsvarianten für unsere Mitarbeiter.“, so die Geschäftsführer Prof. Dr. Norbert Gahrens, Jörg Hendrichs und Manfred Sprott.