Betreiberverantwortung und Delegation in Locations

Der Begriff „Betreiberverantwortung“ ist vielen Mitarbeitern bekannt. U.a. legt die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Betreiber fest. Wer ist aber überhaupt der Betreiber einer Versammlungsstätte und welche Aufgaben hat dieser zu erfüllen?

Der Workshop am 4.11.2016 an der Internationalen Event- & Congress-Akademie mit Expertin Kerstin Klode beantwortet hierzu wichtige Fragen.

Viele Versammlungsstätten werden von einer Betriebsgesellschaft, einem Amt oder einer Abteilung betrieben, die bauliche Unterhaltung hat jedoch das Land oder die Kommune oder eine andere Organisationseinheit im Unternehmen übernommen. Wer trägt hier wofür die Verantwortung?

Außerdem ist zu beachten, dass nicht jede Aufgabe an jeden Mitarbeiter delegiert werden darf. Die MVStättVO und der Arbeitsschutz sowie die Unfallverhütungsvorschriften fordern von den Mitarbeitern für die Übernahme bestimmter Aufgaben auch entsprechende Qualifikationen. Der Betreiber hat eine Delegationspflicht, wenn er nicht selbst über die entsprechenden (Formal-)Qualifikationen verfügt.

Der Gesetzgeber regelt jedoch nur die Rahmenbedingungen. Wie die konkrete Organisation in der jeweiligen Versammlungsstätte aussieht und welche Mitarbeiter welche Aufgaben erfüllen soll, muss der Betreiber bzw. der Unternehmer selbst festlegen.

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IECA Mannheim
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