Mit dem Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnungen in den Bundesländern werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten (z.B. Stadthallen, Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc.) hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreiber und Veranstaltern.
Die Teilnehmer des Seminars sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bzw. einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 S. 2 MVStättVO zu betreuen. Die Inhalte orientieren sich sehr an der täglichen Praxis in Versammlungsstätten.