Die MVStättVO stellt bestimmte Anforderungen an den Betrieb von Versammlungsstätten. Häufig werden Veranstaltungen jedoch in Gebäuden oder auf Freiflächen durchgeführt, die keine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsstätte haben. Hier sind dann sog. Einzelgenehmigungen einzuholen und im Rahmen des Sicherheitskonzeptes festzustellen, ob der Veranstaltungsort für die geplante Veranstaltung geeignet ist.
Diese Sicherheitskonzepte sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen und die Veranstaltung ist auf Gefährdungen zu untersuchen. Häufig werden bei der Erstellung solcher Sicherheitskonzepte nur Teilaspekte, wie die Zahl von Ordnungskräften oder Brandsicherheitswachen, berücksichtigt und die Bedeutung eines funktionierenden Gesamtkonzeptes unterschätzt. Es müssen jedoch auch Fragen zum Veranstaltungsort, dem Publikum, dem Programm, der Technik, An- und Abfahrt, etc. beantwortet werden.
Ein wichtiger Baustein ist auch die Hygiene und der Gesundheitsschutz für Mitarbeiter und Besucher. Auf diese Themen wird im zweiten Teil des Seminars im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und die mögliche Umsetzung bei Veranstaltung eingegangen.
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