Sicherheit bei Veranstaltungen

Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Welche

gesetzlichen Anforderungen Eventmanager, Veranstaltungsleiter, Veranstalter und Betreiber sowie Personen mit aufsichtführenden Aufgaben dafür erfüllen müssen, wird in verschiedenen Regelwerken für Veranstaltungseinrichtungen definiert.

Im zweitägigen Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten" des Studieninstituts für Kommunikation lernen Teilnehmer neben den Vorgaben des Gesetzgebers und den verschiedenen Aspekten zur Veranstaltungs-und Besuchersicherheit, wie sie Gefahren im Vorfeld erkennen und vermeiden können. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Praxisbeispiele des Dozenten und Hinweise bezüglich rechtlicher Fallstricke sind weitere wichtige Inhalte. Hinweis: Eine sachkundige Aufsichtsperson ist eine technische Aufsichtsperson, die bei entsprechender Eignung und Delegation laut MVStättVO §40 Abs.5 und BGV C1 §15 auch Veranstaltungsleiter sein darf.

Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten"

Dauer: 2 Tage

Wann & Wo: 17. bis 18. November 2014, Düsseldorf

Anmeldung: www.studieninstitut.de/anmeldung

Abschluss: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten - Sachkundenachweis (Zertifikat)

Mehr Informationen im Web unter

www.studieninstitut.de/sachkundige-aufsichtsperson-fuer-versammlungsstaetten

Neu ist das ebenfalls zweitätige Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung)". Teilnehmer lernen, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen

Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren. Schwerpunkt des Seminars: Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht. Hinweis: Die Definition des Veranstaltungsleiters resultiert aus der MVStättVO §38 Abs. 1, 2 und in Verbindung mit Abs.5. In manchen Bundesländern wird diese Person auch als Versammlungsleiter, Vertreter des Betreibers, CVD=Chef vom Dienst o.ä. bezeichnet. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden.

"Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung)"

Dauer: 2 Tage

Wann & Wo: 24. bis 25. November 2014, Düsseldorf

Anmeldung: www.studieninstitut.de/anmeldung

Abschluss: Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) - Sachkundenachweis (Zertifikat)

Mehr Informationen im Web unter

www.studieninstitut.de/zertifizierte-unterwiesene-person

Für wen die Seminare geeignet sind: Einsteiger und Fortgeschrittene, die im

Veranstaltungsbereich haupt- oder nebenberuflich tätig sind; Mitarbeiter aus Marketing-, Event- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen sowie technische Mitarbeiter/innen,

Leiter/innen, Betreiber, Eventmanager/innen von öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Discotheken, Eventlocations, Kleinkunstbühnen, Theatern und Freilichtbühnen, Kulturämtern und Vereinen, Schulverwaltungen. Auch für aufsichtführende Mitarbeiter/innen von Veranstaltungsdienstleistern sind die Seminare sinnvoll.

 

Bildquelle: ®Kaarsten – Fotolia.com

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