Steuerliche Aspekte bei Tagungen

Bei der Durchführung von Veranstaltungen gelten besondere steuerrechtliche Vorschriften. In der praktischen Arbeit besteht die Kunst immer darin, die Komplexität des Steuerrechtes mit den zahlreichen einzelnen Vorschriften und einem aus der Praxis heraus notwendigen Pragmatismus zu einer sinnvollen Lösung zusammen zu führen. Ein Workshop der IECA informiert.

Der Workshop findet am 11. März 2014 mit Steuerberater Dieter Schlindwein an der IECA (Internationale Event- & Congress-Akademie) in Mannheim statt. Da nur noch wenige Plätze frei sind, wird eine baldige Anmeldung empfohlen.

Das Seminar vermittelt zunächst einen Überblick über das deutsche Steuerrechtssystem. Darauf aufbauend werden die steuerlichen Besonderheiten bei der Durchführung von Tagungen und Kongressen sowie sonstigen Veranstaltungen erläutert. Die Seminarunterlagen basieren auf dem deutschen und teilweisem europäischem Recht sowie der jeweiligen gültigen Steuerrechtsprechung.

Kontakt

IECA
Susanne Grabau
0621/4106-8601
susanne.grabau[at]ieca-mannheim.de
www.ieca-mannheim.de